 |
 |
 |
 |
 | Sonderpreise |
|
|
Grundvoraussetzungen
|
Natürlich bin ich kein subventionierer von Grossveranstaltungen, sondern verstehe diese Chance als Werbung für mich um zu zeigen dass ich einer der besten Alleinunterhalter der Region bin. Sie bezahlen nicht für die musikalische Darbietung, sondern beteiligen sich nur am Kostenaufwand um diesen Auftritt zu ermöglichen.
Deshalb sind mir die folgenden Punkte sehr wichtig:
Wenn ich Ihre Zusage habe und auch meinerseits bestätige auf Ihrer Grossveranstaltung aufzutreten, dann erfolgt dieser Auftritt immer nur auf freiwilliger Basis. Der Auftritt soll eine Werbung für mich als Alleinunterhalter sein. Sie können also versichert sein, dass ich mich deswegen von meiner besten musikalischen Seite zeigen werde. Dennoch möchte ich selbst bestimmen wie oft ich beim Auftritt Pausen mache, wann ich Pausen mache und wie lange ich überhaupt auftreten werde. Da Sie ja nichts für die musikalische Darbietung zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf jedwede Mitbestimmung. Es steht Ihnen jedoch frei zu bestimmen wann der Auftritt beendet werden soll oder ob Sie bei Gefallen meiner Darbietung und gutem Zuspruch bei Ihren Festgästen, den freiwilligen Auftritt in einen bezahlten Auftritt zu wandeln. (Stundenlohn beträgt 50,00 €). Sollte ich meinen Auftritt zugesagt haben und bekomme zwischenzeitlich ein anderweitiges Angebot um gegen reguläre Bezahlung aufzutreten (Bsp.: Hochzeit, Geburtstag, anderes Fest), so steht es mir vollkommen frei den Auftritt auf Ihrem Fest, notfalls auch kurzfristig, wieder abzusagen. In diesem Falls steht Ihnen jedoch das Recht zu, den Auftrag in einen regulär bezahlten Auftritt zu wandeln. Ihre Veranstaltung wird dadurch vorrangig behandelt. (Vorkaufsrecht).
Jedweder Ersatzanspruch wegen eines nicht stattfindenden Auftrittes ist absolut ausgeschlossen!
Es ist Ihre Chance, Musik zum Nulltarif zu bekommen oder bei Gefallen durch Wandlung, nach dem Motto spielen Sie doch noch eine Stunde für unsere Besucher, für 50,00 € an einen Musiker zu kommen, der sonst mehrere hundert Euro kosten würde. Dafür haben Sie halt das Risiko dass Ihnen der Musiker auch jederzeit wieder absagen kann.
|
Bedingungen für einen Sonderpreis
|
 |
Ihre Veranstaltung darf nur einmal im Jahr stattfinden (Bsp.: Sommerfest, Stadtfest)
|
 |
Ihre Veranstaltung muss mindestens an drei aufeinanderfolgenden Jahren bereits stattgefunden haben
|
 |
Ihre Veranstaltung muss in den letzten drei Jahren jeweils von mehr als tausend Besuchern frequentiert worden sein
|
 |
Der Veranstaltungsort muss ausserhalb der Region Tauber-Franken sein
|
 |
Mein Name muss in der Werbung für Ihr Fest benannt werden. (Plakate, Zeitungsinserate)
|
|
Wie hoch ist der Sonderpreis
|
Der Sonderpreis berechnet sich aus einer Grundgebühr für den Aufwand, sowie einer Beteiligung an den Fahrtkosten. Darauf kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
Die Grundgebühr beträgt 50,00€ und beinhaltet den kompletten Transport und Aufbau der Musikinstrumente, ggf. auch der eigenen Showbühne.
Die Fahrtkosten betragen 0,56€ je gefahrenen Kilometer (einfach). Mindestens jedoch 25,00€!
Hier eine Beispiel-Rechnung:
Ihre Veranstaltung findet in Heilbronn statt. Die Anfahrt Boxberg -> Heilbronn beträgt 60Km. -->> 50,00 € Grundpreis -->> 33,60 € Anfahrt
-->> 83,60 € Gage -->> 15,94 € Mehrwertsteuer
Somit wäre Ihre Kostenbeteiligung: 99,84 €
Ihre Ersparnis gegenüber dem normalen Preis beträgt somit 225,16 €
|
|
Preiskalkulator Mengenrabatte
|
|
Druckbare Version
|
|
 |